Frauenquote
Festlegungen und Angaben nach § 289f Abs. 2 Ziffer 4, Abs. 4 HGB
Die Geschäftsführung hat für den Zeitraum nach dem 30. September 2015 für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführer eine Zielgröße von 22 % und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführer eine Zielgröße von 25 % festgelegt. Diese Anteile sollten bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden.
Die Gesellschafterversammlung hat am 27. August 2015 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Geschäftsführung besteht derzeit aus vier Geschäftsführern, darunter eine Frau. Bis zum 30. Juni 2017 wird eine Veränderung und damit eine Erhöhung des Frauenanteils nicht angestrebt. Im Falle einer künftig erforderlich werdenden Nachbesetzung werden Frauen wie bisher gleichberechtigt berücksichtigt.
2. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus sechs männlichen Mitgliedern. Die derzeitige Zusammensetzung gewährleistet eine sachgerechte Aufsichtsratsarbeit. Deshalb wird bis zum 30. Juni 2017 eine Veränderung und damit ein Frauenanteil nicht angestrebt. Im Falle einer künftig erforderlich werdenden Nachbesetzung werden Frauen wie bisher gleichberechtigt berücksichtigt.
Das Zurückbleiben hinter dem Zielwert in der ersten Führungsebene ist auf eine stichtagsbezogene Vakanz zurückzuführen, deren Nachbesetzung aufgrund eines laufenden Verfahrens nicht erfolgen konnte. In der zweiten Führungsebene gab es zwischenzeitlich veränderte interne Berichtswege und damit einhergehende veränderte Zuordnungen zur Führungsebene.
Die Geschäftsführung hat für den Zeitraum nach dem 30. Juni 2017 für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführer eine Zielgröße von 14 % und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführer eine Zielgröße von 27 % festgelegt. Diese Anteile sollen bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden.
Die Gesellschafterversammlung hat am 3. August 2017 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Geschäftsführung besteht derzeit aus drei Geschäftsführern, darunter eine Frau. Bis zum 30. Juni 2022 wird eine Veränderung und damit eine Erhöhung des Frauenanteils nicht angestrebt. Im Falle einer künftig erforderlich werdenden Nachbesetzung werden Frauen wie bisher gleichberechtigt berücksichtigt.
2. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei männlichen Mitgliedern. Die derzeitige Zusammensetzung gewährleistet eine sachgerechte Aufsichtsratsarbeit. Deshalb wird bis zum 30. Juni 2022 eine Veränderung und damit ein Frauenanteil nicht angestrebt. Im Falle einer künftig erforderlich werdenden Nachbesetzung werden Frauen wie bisher gleichberechtigt berücksichtigt.